Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

Autor: FZ-Experte Seite 3 von 9

Haus verkauft, Geld zwischengelagert

Wenn Sie Ihr Haus mit Pensionskassengelder gekauft hatten und das Haus nun verkaufen, müssen die bezogenen Pensionskassengelder der Pensionskasse zurückbezahlt werden. Diese Ankerfunktion hat der Gesetzgeber bewusst so gewollt.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: dann nämlich, wenn Sie in absehbarer Zeit (max. 2 Jahre) mit diesem Geld wieder ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen. In diesem Fall können Sie das Geld auf eine Freizügigkeitsstiftung zwischenparkieren (Art. 30d Abs. 4 BVG).

Was macht die Freizügigkeitsstiftung? Das ist je nach der Stiftung unterschiedlich. Es gibt Stiftungen, die damit eine „Pendenz“ eröffnen. Das heisst, der Steuerbehörde wird die Rückzahlung nicht gemeldet. Sobald das Geld wieder verwendet wird, erfolgt wiederum keine Meldung ans Steueramt. Einzig das Grundbuchamt wird informiert.

Andere Stiftungen melden die Rückzahlung und den Bezug jedoch. Die unterschiedliche Handhabung hat steuerliche Konsequenzen zur Folge. Bei der Rückzahlung dürfen Sie die damals bezahlten Steuern zurückverlangen. Beim späteren Bezug erfolgt wiederum eine Versteuerung.

Informieren Sie sich bei Ihrer Stiftung, wie ihre Praxis aussieht. Damit verhindern Sie unerwünschte Überraschungen.

Auch die Freizügigkeitsstiftung ist (ungewollt) solidarisch!

Gegenwärtig spricht man viel von ungewollten Solidaritäten in der 2. Säule. Vielfach wird argumentiert, dass die Renten zu hoch seien und es eine ungewünschte Umverteilung von jung zu alt gäbe.

In der 2. Säule gibt es aber auch gewollte Umverteilungen – allerdings vielleicht aber nicht in diesem Ausmass.

Gemäss Gesetz müssen Freizügigkeitsstiftungen (und auch Pensionskassen – diese sind aber selten betroffen) kontaktlose Freizügigkeitsvermögen im Alter 74/75 des Kunden an den Sicherheitsfonds überweisen:

Im 2017 wurden so fast 20 Mio. überwiesen

Beim Sicherheitsfonds können Anspruchsberechtigte das Geld zwar anfordern – allerdings tun das nur sehr wenige – keine 100 Personen waren es im 2017, die insgesamt 1 Mio. erhielten. Ansonsten verbleibt das Geld bis zum theoretischen Alter von 100 des Kunden beim Sicherheitsfonds – danach verfällt es zugunsten des Systems und finanziert somit das Gesamtsystem solidarisch mit.

Angesichts der 5 Mrd. kontaktlosen Vermögen dürfte sich der Betrag in den nächsten Jahren noch wesentlich erhöhen.

Neue Adresse?

Sie haben ein Freizügigkeitskonto bei der Bank X und ziehen nun um? Natürlich werden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Bankkundenberater angeben – und der Freizügigkeitsstiftung?

Nicht alle Banken haben eine technische Verbindung zu den Freizügigkeitskonten. Unter Umständen weiss die Stiftung nichts von Ihrer neuen Adresse und sie wird Sie nicht mehr kontaktieren können. Damit wird Ihr Konto kontaktlos

Damit das verhindert werden kann, müssen Sie unbedingt auch der Stiftung selbst Ihre Adressänderung angeben. Sicher ist sicher.

Vorsorgefonds mit 100% Aktienanteil

Früher waren auf dem Markt nur Vorsorgefonds bis max. 50% Aktienanteil erhältlich. Unterdessen haben diverse Anbieter die Vorsorgefonds auf einen Aktienanteil bis max. 100% erhöht.

So bieten UBS, VIAC (= WIR Bank) und neuerdings Raiffeisen solche Fonds an:

Raiffeisen hat gleichzeitig ihre passive Anlagelösungen aufgegeben, was Insideparadeplatz kritisiert hat.

Die gute Nachricht ist jedoch generell, dass man auch mit seinem Freizügigkeitsguthaben (und nicht nur mit dem 3a Geld) investieren kann. Viele Vorsorgenehmer sind sich dessen immer noch nicht bewusst.

Aktuelle Zinssätze

Der K-Tipp publiziert die aktuellen Zinssätze für Freizügigkeitskonten. Die Bandbreite reicht demnach von 0.125% bis 0.25%:

Es sei erwähnt, dass es auch Freizügigkeitskonten mit 0% Zins und mit Gebühren gibt. Bei der Wahl des Anbieters ist dies ein wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt!

Erben?

In einem Todesfall verlangt die Stiftung häufig den Erbschein. Dort sind in aller Regel die Erben aufgelistet, die auch das Freizügigkeitsguthaben erhalten werden. Doch Achtung, die Begünstigung in der 2. Säule läuft anders als im Erbrecht.

Ein Beispiel: hinterlässt der Verstorbene seine Ehefrau und ein minderjähriges Kind scheint der Fall klar zu sein. Doch was geschieht, wenn zwei Kinder vorhanden sind, das eine Kind jedoch bereits erwachsen ist? In diesem Fall erhält nur das minderjährige Kind zusammen mit der Witwe das Freizügigkeitsguthaben (je zu 50%). Das erwachsene Kind erhält nichts. Es nützt auch nichts, da es im Erbschein aufgeführt ist. Weitere Beispiele kommen demnächst.


Was tun? Zu Lebzeiten müssen die Besonderheiten der Begünstigungsordnung in der 2. Säule berücksichtigt werden und das Erbe entsprechend anders aufgeteilt werden. Dies kann in speziellen Konstellation auch über eine Änderung der Begünstigungsordnung geschehen. Auf jeden Fall lohnt es sich, einen Spezialisten zu befragen.

Was ist unter „BVG-Anteil“ zu verstehen?

Anfangs Jahr haben Freizügigkeitskontoinhaber den Kontoauszug des Vorjahres erhalten. Üblicherweise wird nebst dem Kontosaldo auch angegeben, wie hoch der „BVG-Anteil“ ist. Was ist darunter zu verstehen?

Es handelt sich dabei um das gesetzliche Guthaben – also das angesparte Guthaben mit den gesetzlich vorgesehenen Spargutschriften und Zinsen. Häufig gibt eine Pensionskasse mehr als das gesetzliche Minimum – deshalb unterscheidet man zwischen dem gesetzlichen Minimum BVG und den Rest – was überobligatorisches Guthaben genannt wird.

Hat dies überhaupt eine Bedeutung?

Ja – denn das Minimum wird vom Gesetz garantiert – sollten Sie also eine Minderverzinsung erfahren – wird in einer zusätzlichen Rechnung sichergestellt, dass ihr Gesamtguthaben nicht tiefer ist als das gesetzliche Minimum.

Wie sieht Ihre ideale Freizügigkeitsstiftung aus?

Unsere neuste Twitter-Umfrage zeigte, dass sich die User vor allem keine Gebühren beim Freizügigkeitskonto wünschen.

252 Personen haben an der Umfrage teilgenommen

Das trifft sich gut, denn die meisten Freizügigkeitskonten kennen effektiv keine Gebühren. Gewichtige Ausnahme ist aktuell das Freizügigkeitskonto der PostFinance, welche Kontoführungsgebühren von 9.- pro Quartal kennt.

Die Zinsübersicht finden Sie hier. Hohe Zinsen gibt es bei den aktuellen Negativzinsen der SNB nicht.

Interessant ist, dass Wertschriftenlösungen und digitale Angebote nicht besonders erwünscht sind. Die Gründe sind nicht klar und bieten Stoff für eine weitere Umfrage.

Guthaben splitten. Geht das immer?

Wenn Sie von einer Pensionskasse Ihr Geld zu einer Freizügigkeitseinrichtung transferieren, können Sie auch zwei Freizügigkeitskonten eröffnen. Je nach Freizügigkeitsstiftung bei derselben Stiftung oder bei zwei verschiedenen Stiftungen (siehe mehr Infos hier).

Ein Split kann allerdings nur gemacht werden, wenn man von einer Pensionskasse kommt. Sollten Sie bereits ein Freizügigkeitskonto besitzen, können Sie nicht das Geld zu einer anderen Freizügigkeitsstiftung transferieren und dort einen Split verlangen.

Der Verordnungsgeber wollte damit verhindern, dass man Unmengen an Freizügigkeitskonten eröffnet. Geschafft hat er es allerdings nicht.

Rechnungen einreichen bei Renovationen

Wenn Sie an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus eine Renovation durchführen, dann können Sie die Rechnungen mit Ihren Vorsorgegeldern bezahlen.

Die Freizügigkeitsstiftung wird dazu im Grundbuch eine Veräusserungsbeschränkung anmerken lassen.

Wie müssen Sie mit Rechnungen umgehen?

  • Die Rechnungen müssen an Sie adressiert sein. Die Adresse ist die Adresse Ihres selbstbewohnten Hauses/Wohnung. Für eine Ferienwohnung werden keine Renovationen bezahlt.
  • Die Rechnung beinhaltet eine Dienstleistung. Do-it-yourself Rechnungen werden nicht bezahlt, da nicht sichergestellt werden kann, dass das Material in Ihrem selbstbewohnten Haus/Wohnung verwendet wurde.
  • Sie müssen in Kauf nehmen, dass Positionen auf der Rechnung, die nicht dem Wohnen dienen (z.B. Hecken schneiden) nicht vergütet werden – informieren Sie sich diesbezüglich zuvor bei Ihrer Stiftung.

Merke: Es gibt gewisse Stiftungen, die Rechnungen vergüten, die bereits einige Monate alt sind. Das heisst, dass Sie in aller Regel die Rechnungen bereits bezahlt haben – dennoch wird Ihnen der Rechnungsbetrag erstattet. Dies ist kulant – nicht alle Stiftungen haben diese Praxis, da Sie ja dieses Geld kaum für die Renovation benutzen werden (da die Rechnung bereits bezahlt wurde).

Seite 3 von 9

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén

Follow by Email
Instagram