Allgemein

Es gibt einzelne Freizügigkeitseinrichtungen, die Kündigungsfristen zwischen 1-3 Monate kennen

Fragen zu Freizügigkeitsstiftungen

Bei vielen Freizügigkeitsstiftungen gibt es keine Anmeldefristen oder Kündigungsfristen. Allfällige Fristen sind im Vorsorgereglement der Stiftung festgehalten.

Vorzeitige Auszahlung

Es gibt einzelne Freizügigkeitseinrichtungen, die Kündigungsfristen zwischen 1-3 Monate kennen