Allgemein
Es gibt einzelne Freizügigkeitseinrichtungen, die Kündigungsfristen zwischen 1-3 Monate kennen
Fragen zu Freizügigkeitsstiftungen
Bei vielen Freizügigkeitsstiftungen gibt es keine Anmeldefristen oder Kündigungsfristen. Allfällige Fristen sind im Vorsorgereglement der Stiftung festgehalten.
Vorzeitige Auszahlung
Es gibt einzelne Freizügigkeitseinrichtungen, die Kündigungsfristen zwischen 1-3 Monate kennen