Für die Finanzierung eines selbstbewohntes Wohnobjekts als Hauptwohnsitz sieht das Gesetz vor, dass Sie Vorsorgegelder beziehen können.

Pflicht zur Rückzahlung des Vorbezugs bei Verkauf

Das Gesetz sieht vor, dass Sie das Geld zurückzahlen müssen, wenn Sie das Wohnobjekt verkaufen. Damit Sie dies auch tatsächlich tun, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine sog. Veräusserungsbeschränkung ins Grundbuch eingetragen werden muss, wenn Sie Vorsorgegelder zur Finanzierung verwenden. Entsprechend kann das Wohneigentum nicht verkauft werden, solange die Veräusserungsbeschränkung bestehen bleibt. Die Freizügigkeitsstiftung wird die Löschung der Veräusserungsbeschränkung beantragen, sobald sie die Rückzahlung erhalten hat.

Und im Ausland?

Die Rückzahlungspflicht gilt auch für Objekte im Ausland. Allerdings gibt es dort keine Veräusserungsbeschränkung. Stattdessen wird die Stiftung den Versicherten eine Rückzahlungszusicherung unterschreiben lassen, sobald er das Wohneigentum veräussert.

Es gibt natürlich Schlaumeier, die dennoch beim Verkauf keine Rückzahlung tätigen. Sie sind wortbrüchig und verhalten sich unredlich. Aber Achtung: eine Adressänderung werden sie angeben müssen und spätestens da kann die Stiftung anklopfen und die Rückzahlung verlangen.

Muss ich auch zurückzahlen, wenn ich Eigentümer bleibe?

Nein. Es besteht keine Rückzahlungspflicht, solange Sie Eigentümer sind und das Wohneigentum als Hauptwohnsitz selbst bewohnen. Sie können die Rückzahlung selbstverständlich auch als Eigentümer bereits tätigen. Und dies auch in Teilschritte. Anders als bei Pensionskassen gibt es keinen Mindestrückzahlungsbetrag.

Allerdings: die Rückzahlungsmöglichkeiten sind zeitlich befristet. Gemäss Gesetz ist die Rückzahlung zulässig bis

a. drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen;

b. zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalls; oder

c. zur Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung.

Danach kann man nicht mehr zurückzahlen und die Veräusserungsbeschränkung kann gelöscht werden.

Schlagwort: WEF Rückzahlung

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