Zinsen, Gebühren
Nein, dies wude von den Aufsichtsbehörden verboten. Allerdings ist das Erheben von Kontoführungsgebühren denkbar.
Die Zinsen variieren je nach Anbieter. In der Regel ist der Zins aber tiefer als der BVG-Zins (seit 2017: 1%).
Nein, dies wude von den Aufsichtsbehörden verboten. Allerdings ist das Erheben von Kontoführungsgebühren denkbar.
Die Zinsen variieren je nach Anbieter. In der Regel ist der Zins aber tiefer als der BVG-Zins (seit 2017: 1%).
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