Freizügigkeitsstiftung
Eine Freizügigkeitsstiftung oder Freizügigkeitseinrichtung dient dazu, das Altersguthaben einer Person zu halten, wenn diese Person nicht bei einer Pensionskasse versichert ist.
Im Gegensatz zu einer Pensionskasse werden
- keine Beiträge einbezahlt,
- es erfolgt auch keine Verzinsung gemäss dem BVG-Gesetz (2018: 1%) und
- es wird in der Regel bei der Pensionierung nur Kapital und keine Rente ausbezahlt.
Nützliche Links
- Bundesamt für Sozialversicherungen
- Verband der Freizügigkeitsstiftungen: Verein Vorsorge Schweiz
- Definition Freizügigkeitsstiftung bei Wikipedia