Freizügigkeitsstiftung
Eine Freizügigkeitsstiftung oder Freizügigkeitseinrichtung dient dazu, das Altersguthaben einer Person zu halten, wenn diese Person nicht bei einer Pensionskasse versichert ist.

Im Gegensatz zu einer Pensionskasse werden

  • keine Beiträge einbezahlt,
  • es erfolgt auch keine Verzinsung gemäss dem BVG-Gesetz (2018: 1%) und
  • es wird in der Regel bei der Pensionierung nur Kapital und keine Rente ausbezahlt.

 

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