Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

Kategorie: Konditionen Konto

"Wir wollen keine Gebühren!"

Vor einem Jahr hatten wir gefragt, auf was Vorsorgenehmer besonders achten bei der Freizügigkeitsstiftung. Hier das Resultat:

Das Resultat würde wohl ein Jahr später kaum anders aussehen. Heute gibt es mit der Credit Suisse und PostFinance zwei grosse Institute die Kontoführungsgebühren kennen. Weshalb kommt es überhaupt dazu? Kontoführung ist nicht kostenlos und anders als bei Pensionskasse werden keine Verwaltungsgebühren erhoben – sondern eben Kontoführungsgebühren.

Diese Gebühren können teilweise erlassen werden, wenn statt in Cash in Anlagefonds investiert wird. Nur machen das nur sehr wenige Personen. Weshalb eigentlich? Schaut man die Performance 2019 mit teilweise mehr als +10% und Kontozinsen von 0% oder 0.05%, dann ist die fehlende Anlagetätigkeit erst recht nicht verständlich. Doch häufig wissen die Vorsorgenehmer gar nicht, dass man – wie in der 3. Säule – in Anlagefonds investieren kann. Hier bräuchte es mehr Aufklärung.

Kontoführungsgebühren und Negativzinsen

Die Credit Suisse hat kürzlich angekündigt, dass sie Kontoführungsgebühren auf dem Freizügigkeitskonto einführen würde. CHF 36.- pro Jahr würde es künftig kosten, ein Freizügigkeitskonto bei der Credit Suisse Freizügigkeitsstiftung zu halten. Damit ist Credit Suisse nach der PostFinance die zweite grössere Stiftung, die Kontoführungsgebühren eingeführt hat.

Weshalb kommt es so weit? Das Geld, welches die Freizügigkeitsstiftung bei der Bank anlegt, wird von der Bank wiederum langfristig angelegt. Seit 2015 hat die SNB Negativzinsen. Dies führt langsam zu einer negativen Rendite der von der Bank angelegten Gelder.

Die Bank hat nun ein Interesse, die negative Rendite der Stiftung weiterzugeben. Nur darf die Stiftung selbst gemäss dem Regulator diese negative Rendite den Vorsorgenehmern nicht weitergeben. Was nun?

Mit Gebühren kann die Stiftung die Differenz ausgleichen. Unseres Erachtens ist das zulässig und ist z.B. bei gewissen Auszahlungen schon lange üblich.

Unzufrieden? Sie können zu einer anderen Freizügigkeitsstiftung ohne Gebühren wechseln. Von Negativzinsen sind aber alle betroffen. Es würde nicht erstaunen, wenn auch andere Stiftungen bald Gebühren erheben würden.

Wie sieht Ihre ideale Freizügigkeitsstiftung aus?

Unsere neuste Twitter-Umfrage zeigte, dass sich die User vor allem keine Gebühren beim Freizügigkeitskonto wünschen.

252 Personen haben an der Umfrage teilgenommen

Das trifft sich gut, denn die meisten Freizügigkeitskonten kennen effektiv keine Gebühren. Gewichtige Ausnahme ist aktuell das Freizügigkeitskonto der PostFinance, welche Kontoführungsgebühren von 9.- pro Quartal kennt.

Die Zinsübersicht finden Sie hier. Hohe Zinsen gibt es bei den aktuellen Negativzinsen der SNB nicht.

Interessant ist, dass Wertschriftenlösungen und digitale Angebote nicht besonders erwünscht sind. Die Gründe sind nicht klar und bieten Stoff für eine weitere Umfrage.

Vergleich Zinsen, Gebühren und Kündigungsfristen

Nachstehend finden Sie per 1. März 2021 einen Vergleich der Konditionen ausgewählter Freizügigkeitsstiftungen betreffend Konto, Gebühren und Kündigungsfristen:

Freizügigkeitsstiftung der Zins Gebühren Kündigungsfrist
UBS 0.01% WEF 300.-

Kontoführungsgebühren von CHF 3 pro Monat

Keine
Credit Suisse 0.01% Kontoführungsgebühren von CHF 3 pro Monat Keine
PostFinance 0.01% WEF 400.-

Kontoführungsgebühren von CHF 3 pro Monat

Keine
Raiffeisen 0.05% WEF 150.- Ein Monat
Zürich Kantonalbank 0.01% WEF 200.-Adressnachforschungen 50.- Keine
Berner Kantonalbank 0.05% WEF 250.- + Fremdgebühren

Selbstständigkeit: 250.-

Kontosaldierung: 25.-

A-Post auf Wunsch: 1.-

Keine
Valiant 0.0% WEF 400.-

Kontosaldierung innerhalb eines Jahres nach Eröffnung 25.-

Keine
Auffangeinrichtung BVG 0.01% WEF 300.-

Pfandverwertung 300.-

Verpfändung 200.-

Keine

Der Vergleich beschränkt sich auf Freizügigkeitsstiftungen von Banken.

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