Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

FAQ Kategorie: Allgemein

Ich wurde ausgesteuert. Kann ich das Freizügigkeitsguthaben beziehen zur Sicherung meiner Lebenshaltungskosten?

Nein, dies ist kein gesetzlicher zugelassener Bezugsgrund

Sind Teilbezüge zulässig?

Teilbezüge sind grundsätzlich nicht zulässig. Dafür hat die Steuerbehörde gesorgt. Es gibt aber folgende Ausnahmen:

  • Bezug Wohneigentumsförderung
  • Bezug aufgrund definitives Verlassen der Schweiz in den EU-Raum (und dortige Sozialversicherungspflicht) –> es kann nur das überobligatorische Guthaben bezogen werden

Ich besuche eine Weiterbildung. Kann ich die Kosten durch den Bezug des Freizügigkeitsguthaben finanzieren?

Nein, dies ist kein gesetzlicher zugelassener Bezugsgrund

In welchen Fällen kann ich mein Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen?

Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz, bei Geringfügigkeit des Betrags und bei Wohneigentumsförderung können Sie das Freizügigkeitsguthaben vor der Alterspensionierung auf Ihr Konto auszahlen lassen.

Gibt es Kündigungsfristen beim Bezug?

Es gibt einzelne Freizügigkeitseinrichtungen, die Kündigungsfristen zwischen 1-3 Monate kennen

Kann ich das Geld darauf wie bei einem Privatkonto beziehen?

Nein, das Freizügigkeitsguthaben ist das Altersguthaben des Versicherten. Ein vorzeitiger Bezug vor dem Pensionierungsalter ist nur unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt (def. Verlassen der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Wohneigentumsförderung und Geringfügigkeit)

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