Das Gesetz sieht vor, dass Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben ganz oder teilweise zur Wohneigentumsförderung beziehen können. Was heisst das?
Der Gesetzgeber war der Ansicht, dass ein Kauf einer Wohnung oder eines Hauses der Vorsorge dient und deshalb zu fördern ist.
Wichtig ist, dass Sie diese Wohnung / dieses Haus selbst bewohnen und es Ihr Hauptwohnsitz ist (Ferienwohnungen und Finanzierung einer Wohnung für Ihre Kinder ist somit nicht erlaubt). Es spielt jedoch keine Rolle, ob sich das Wohneigentum im In- oder Ausland befindet).
Finanziert wird auch ein Haus im Baurecht, der Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft, der Erwerb von Aktien einer Mieter-Aktiengesellschaft (kommt in der Praxis selten vor) und die Gewährung von partiarischen Darlehen an einen gemeinnützigen Wohnbauträger (kommt in der Praxis äusserst selten vor).