Nebst den „normalen“ Begünstigten kann auch der ehemalige Ehepartner in Genuss des Todesfallkapitals gelangen.
Dies ist gewöhnungsbedürftig – erscheint doch der ehemalige Ehepartner nicht auf dem Erbschein. Doch der Gesetzgeber wollte einen Schutz vorsehen, wenn ein sog. Versorgerschaden auftritt. Was heisst das?
Sofern die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat und im Scheidungsurteil eine periodische Rente für den ehemaligen Ehepartner vom Vorsorgenehmer bezahlt werden muss, fällt diese Rente logischerweise mit dem Tod weg. Der ehemalige Ehepartner erleidet eine finanzielle Einbusse. Dies soll durch die Begünstigung kompensiert werden.
Der Ex-Ehepartner ist dem aktuellen Ehegatten und den minderjährigen Kindern und Kindern in Ausbildung gleichgestellt – ist also zu gleichen Teilen begünstigt. Die Begünstigung ist nur dann hinfällig, wenn er/sie wieder geheiratet hat.