Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

FAQ Kategorie: Rente

Ab wann kann ich das Kapital altershalber beziehen? Gelten andere Regeln als bei der Pensionskasse?

Bei einer Freizügigkeitsstiftung können Sie das Kapital altershalber ab 59/60 (Frau/Mann) beziehen. Bei Pensionskassen ist das Bezugsalter vom Pensionskassenreglement abhängig. Frühestmöglicher Zeitpunkt ist 58.

Was mache ich, wenn ich eine Rente ausbezahlt haben möchte?

Sofern Sie nicht bei einer Pensionskasse versichert sind, können Sie das Freizügigkeitsguthaben zur Stiftung Auffangeinrichtung überweisen. Dort erhalten Sie eine Altersrente, allerdings nur auf den sog. obligatorischen Teil

Wird bei einer Alterspensionierung eine Rente ausbezahlt?

Bei den meisten Freizügigkeitseinrichtungen wird nur Kapital ausbezahlt.

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