Bei einer Freizügigkeitsstiftung können Sie das Kapital altershalber ab 59/60 (Frau/Mann) beziehen. Bei Pensionskassen ist das Bezugsalter vom Pensionskassenreglement abhängig. Frühestmöglicher Zeitpunkt ist 58.
FAQ Kategorie: Rente
Sofern Sie nicht bei einer Pensionskasse versichert sind, können Sie das Freizügigkeitsguthaben zur Stiftung Auffangeinrichtung überweisen. Dort erhalten Sie eine Altersrente, allerdings nur auf den sog. obligatorischen Teil
Bei den meisten Freizügigkeitseinrichtungen wird nur Kapital ausbezahlt.