Pensionskassen können bereits heute ein ordentliches Rentenalter von 66, 67 oder mehr (max. 70) vorsehen. Weshalb? Rentenalter 64/65 gilt nur für das obligatorische Guthaben. Alle Kassen, die mehr versichern (rund 2/3 aller Kassen) müssen lediglich sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben im ordentlichen Bereich erfüllt sind. Wenn sie also viel mehr versichern, kann das Rentenalter anders sein (dito für den Umwandlungssatz).
Wenn Sie gleichwohl mit 65 in Rente gehen wollen, können Sie das natürlich. Sie gehen dann vorzeitig in Rente. Ihre Rente wird entsprechend kleiner.
Möchten Sie lieber 100% Kapital beziehen? Erlaubt das Ihre Pensionskasse?
Wenn die Pensionskasse das nicht vorsieht, können Sie vorzeitig aus der Kasse austreten (und damit Ihren Arbeitgeber verlassen). Das Geld landet dann auf einer Freizügigkeitsstiftung. Dort können Sie als Mann/Frau das Geld zu 100% Kapital ab Alter 60 beziehen.
Aber Achtung: die Austritte sind teilweise nicht bis 65 möglich. Entscheidend ist auch hier das Reglement Ihrer Pensionskasse!