Herbstzeit ist Einkaufszeit. Alle Pensionskassen machen ihre Versicherte wieder auf Einkäufe aufmerksam. Personen, die versichert sind, haben allenfalls eine Versicherungslücke und können diese nun steuerbegünstigt füllen.

Freizügigkeitskonto: kein Einkauf möglich

Falls Sie nur ein Freizügigkeitskonto haben, können Sie darauf keinen Einkauf tätigen. Das Freizügigkeitskonto kennt keine Beiträge, entsprechend hat es keinen Leistungsplan und kein max. Altersguthaben. Ein Einkauf ist nicht möglich.

Teilbezüge vom Freizügigkeitskonto für den Einkauf in die Pensionskasse

Sollten Sie ein Freizügigkeitskonto haben und gleichzeitig in einer Pensionskasse versichert sein, ist es möglich, bei einer Einkaufslücke dafür das Guthaben auf das Freizügigkeitskonto zu verwenden. Es gilt folgende Regel:

  • Einkaufsbetrag > Guthaben Freizügigkeitskonto —> das Freizügigkeitskonto wird auf Antrag saldiert und das ganze Guthaben zur Pensionskasse transferiert
  • Einkaufsbetrag < Guthaben Freizügigkeitskonto –> der Einkaufsbetrag wird transferiert. Es erfolgt entsprechend ein Teilbezug des Freizügigkeitsguthaben.

Wichtig: im ersten Fall kann kein Teilbezug des Freizügigkeitskontos erfolgen!