Gerade zwischen Stellenwechsel und bei Auszeiten wünscht man sich, die grosse weite Welt zu bereisen. Ist er verwegen, dafür Freizügigkeitsgelder zu beantragen?
Sofern Sie beabsichtigen, nach der Weltreise wieder in die Schweiz zurückzukehren, ist die Antwort klar nein. Allerdings ist diese Antwort nicht immer offensichtlich. Vielleicht möchten Sie sich neu orientieren und wollen tatsächlich die Schweiz verlassen.
In diesem Fall können Sie tatsächlich die Auszahlung Ihres Freizügigkeitsguthabens wegen definitivem Verlassen der Schweiz beantragen.
Achtung: je nach Stiftung werden unterschiedliche Belege hierfür verlangt. Gewisse Stiftungen begnügen sich mit einer Abmeldebestätigung des Amtes samt einer aktuellen Zivilstandsbestätigung. Es gibt jedoch auch Stiftungen, die zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung im Zuzugsland verlangen. In diesem Fall müssen Sie mit dem Bezug des Freizügigkeitsguthabens warten, bis Sie sich im Ausland niedergelassen haben.