Sofern Sie nicht bei einer Pensionskasse versichert sind, können Sie das Freizügigkeitsguthaben zur Stiftung Auffangeinrichtung überweisen. Dort erhalten Sie eine Altersrente, allerdings nur auf den sog. obligatorischen Teil
Sofern Sie nicht bei einer Pensionskasse versichert sind, können Sie das Freizügigkeitsguthaben zur Stiftung Auffangeinrichtung überweisen. Dort erhalten Sie eine Altersrente, allerdings nur auf den sog. obligatorischen Teil
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