Solange Sie das Pensionierungsalter nicht erreicht haben, dürfen Sie das Altersguthaben nicht bar beziehen. Sie müssen es zu einer Freizügigkeitseinrichtungen oder der Stiftung Auffangeinrichtung überweisen. Dort wird auf Ihrem Namen ein sog. Freizügigkeitskonto eröffnet
FAQ-Schlagwort: Freizügigkeitskonto
Auf einem Freizügigkeitskonto gelangt das Altersguthaben eines Versicherten, wenn er nicht bei einer Pensionskasse angeschlossen ist