Es gibt einzelne Freizügigkeitseinrichtungen, die Kündigungsfristen zwischen 1-3 Monate kennen
FAQ-Schlagwort: Kündigungsfristen
Bei vielen Freizügigkeitsstiftungen gibt es keine Anmeldefristen oder Kündigungsfristen. Allfällige Fristen sind im Vorsorgereglement der Stiftung festgehalten.