Nein, dies wude von den Aufsichtsbehörden verboten. Allerdings ist das Erheben von Kontoführungsgebühren denkbar.
FAQ-Schlagwort: Zinshöhe
Die Zinsen variieren je nach Anbieter. In der Regel ist der Zins aber tiefer als der BVG-Zins (seit 2017: 1%).