Sie haben ein Freizügigkeitskonto. Plötzlich erhalten Sie eine Überweisungsabrechnung, obwohl Sie keinen Auftrag gegeben haben. Wie ist das möglich?

Zwei Gründe

  1. Eine Pensionskasse kann das Geld auf Ihre Rechnung anfordern oder
  2. Die Behörden können das Geld beschlagnahmen.

Der Behördenfall ist eher selten und wird im nächsten Beitrag erläutert.

Es kann jedoch immer wieder vorkommen, dass eine Pensionskasse das Geld anfordert. Typischerweise kann es Ihre frühere Pensionskasse sein, die entweder leistungspflichtig wird, oder einen Fehler gemacht hat und die Freizügigkeitsleistung nochmals benötigt. In seltenen Fällen kann es auch Ihre aktuelle Pensionskasse sein, die das Geld anfordert.

Allen Fällen gemeinsam ist, dass Sie nichts machen kann. Eine Pensionskasse darf gestützt auf das Gesetz Ihr Geld anfordern. Eine Freizügigkeitsstiftung muss auch ohne Ihr Einverständnis die Gelder überweisen.