Wenn man die Schweiz definitiv verlässt, kann man sein Freizügigkeitsguthaben zur Auszahlung beantragen.

Aber was heisst definitiv verlassen? Nun, Sie dürfen weder in der Schweiz wohnen, noch in der Schweiz arbeiten. Sie beabsichtigen auch nicht beim Verlassen der Schweiz wieder zurückzukommen.

Selbstverständlich weiss man nie, was das Leben einem erwartet. Ein von Anfang an klar geplanter vorübergehender Wegzug berechtigt aber nicht zum Bezug der Vorsorgegelder. Auch Saisonniers, die jeweils in einer Jahreshälfte in der Schweiz arbeiten und in der anderen Jahreshälfte in ihrem Heimatland wohnen, dürfen das Guthaben nicht beziehen. Dass dies teilweise ignoriert wird, zeigt die Praxis. Es können sich jedoch unangenehme Steuerfolgen daraus ergeben.