Bei einer Freizügigkeitsstiftung können Sie das Kapital altershalber ab 59/60 (Frau/Mann) beziehen. Bei Pensionskassen ist das Bezugsalter vom Pensionskassenreglement abhängig. Frühestmöglicher Zeitpunkt ist 58.

Tags: Alter 58, Alter 59/60, frühestmöglicher Zeitpunkt zum Bezug, Kapitalauszahlung, Pensionskassenreglement