Falls Sie ein selbstbewohntes Haus oder Wohnung als Hauptwohnsitz besitzen und darauf eine Hypothek lastet, können Sie Teile oder die vollständige Hypothek mit Vorsorgegelder zurückbezahlen.

Macht das Sinn?

Ja, es kann Sinn machen. Es könnte z.B. sein, dass die Hypothekarlast bei Pensionierung aufgrund eines tieferen Einkommens zu gross wird, eine Rückzahlung deshalb notwendig wird. Auch erlaubt es steuertechnisch einen Teilbezug zu vollziehen, wodurch einen allfälligen Kapitalbezug bei Pensionierung zu einem tieferen Steuersatz erfolgt.

Worauf muss man achten?

  • Falls Sie verheiratet sind, muss die Hypothek unbedingt auf Sie oder auf beide Ehepartner lauten. Sie können nicht die Hypothek zurückbezahlen, die nur auf Ihrem Partner lautet. 
  • Hypotheken sind grundpfandgesichert. Das ist auch eine Voraussetzung für die Amortisation. Nicht grundpfandgesicherte Privardarlehen können nicht mit Vorsorgegelder zurückbezahlt werden.
  • Festhypotheken können normalerweise erst bei Fälligkeiten zurückbezahlt werden. Eine frühere Rückzahlung kostet allenfalls zusätzlich etwas, was nicht mit Vorsorgegelder beglichen werden kann.
  • Normalerweise kann man mit Vorsorgegelder die Hypothek nur bis Alter 59/60 (Frauen/Männer) zurückbezahlen, danach ist ein Vorbezug nicht mehr möglich.
  • Ab Alter 50 kann nicht mehr das ganze Vorsorgeguthaben für die Amortisation verwendet werden, siehe auch hier für mehr Informationen.
  • Vorbezüge können nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden.