Alle Fragen rund um das Freizügigkeitskonto werden hier beantwortet!

FAQ-Schlagwort: Wohneigentumsförderung

In welchen Fällen kann ich mein Freizügigkeitsguthaben vorzeitig beziehen?

Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz, bei Geringfügigkeit des Betrags und bei Wohneigentumsförderung können Sie das Freizügigkeitsguthaben vor der Alterspensionierung auf Ihr Konto auszahlen lassen.

Können bei Freizügigkeitseinrichtungen Gebühren anfallen?

Ja, üblich sind Gebühren in Zusammenhang mit dem vorzeitigen Auszahlen des Freizügigkeitsguthabens bei Wohneigentumsförderung. Informationen HIER

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