Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz, bei Geringfügigkeit des Betrags und bei Wohneigentumsförderung können Sie das Freizügigkeitsguthaben vor der Alterspensionierung auf Ihr Konto auszahlen lassen.

Tags: Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Bezug Freizügigkeitsguthaben, definitives Verlassen der Schweiz, Geringfügigkeit des Betrags, Wohneigentumsförderung