Verstirbt ein Vorsorgenehmer einer Freizügigkeitsstiftung, erhalten die Ehepartner, ggf. der Ex-Ehepartner und die minderjährigen Kinder (oder Kinder in Ausbildung) das Freizügigkeitsguthaben.

Falls jedoch weder Ehepartner, noch Kinder existieren (z.B. war der Vorsorgenehmer nicht verheiratet und kinderlos) kommen folgende mögliche Begünstigte in den Genuss des Freizügigkeitsguthabens:

  1. Natürliche Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder
  2. Natürliche Personen, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben, oder
  3. Die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen

Was heisst das?
  • Im ersten Fallspricht man dann von erheblicher Unterstützung, wenn das für den Begünstigten mind. 50% des Einkommens ausmacht (gewisse Quellen sprechen auch bereits von 20%). Dabei muss die Unterstützung mindestens zwei Jahre gedauert haben.
  • Im zweiten Fallhat der Begünstigte mit dem Vorsorgenehmer in einer Lebenspartnerschaft zusammengelebt. Dabei müssen sie sich nicht zwingend die Wohnung geteilt haben, aber die Lebenspartnerschaft ist exklusiv. Das bedeutet, dass man als Begünstigter nicht Lebenspartner sein kann, wenn man gleichzeitig noch verheiratet waren.
  • Der dritte Fallkommt eigentlich so gut wie nicht vor, da Kinder in der ersten Gruppe begünstigt sind. Diese Kinder müssten bereits volljährig sein, gleichwohl den Unterhalt bezahlt erhalten und die Person ist zwar Lebenspartnerin, aber keine fünf Jahre alt. Sehr unwahrscheinlicher Fall. Kann vernachlässigt werden.

Wichtig für alle Fälle: die natürliche Person ist IMMER in einer AKTIVEN Lebenspartnerschaft mit dem verstorbenen Vorsorgenehmer gewesen. D.h. für das erste Beispiel, dass ein Nachbar, welcher vom verstorbenen Vorsorgenehmer in erheblichem Mass finanziell unterstützt wurde, NICHT in den Genuss des Freizügigkeitsguthaben kommen kann.

Schlagwort: Lebenspartnerschaft

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert