Nein. Wenn Sie ein Haus oder Wohnung mit Vorsorgegelder kaufen möchten, müssen Sie das Haus/Wohnung selbst bewohnen im Hauptwohnsitz.

Gleichzeitig eine Nutzniessung für eine Drittperson zu geben (und damit das Haus nicht selbst zu bewohnen) ist somit nicht möglich.

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