Die NZZ meldet heute, dass Regionalbanken sich von den Geldern ihrer Vorsorge-Kunden entledigen. Offenbar garantierte sie bisher den BVG-Mindestzinsssatz von 1% bei Geldern von Sammelstiftungen. Das dies bei Negativzinsen von -0.75% nicht auf die Länge geht, ist nachvollziehbar.
Doch wie ist es mit Freizügigkeitsgeldern? Viele Banken unterhalten auch eine eigene Freizügigkeitsstiftung. Neulich beschlossen die Aufsichtsbehörden, dass Negativzinsen auf Freizügigkeitskonten verboten sind. Die Situation ist also ähnlich, wenn auch nicht gleich dramatisch. So oder so: Die Aufhebung der Negativzinsen wäre dringend wünschenswert.
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