Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Freizügigkeitsguthaben befindet, ist das doppelt problematisch. Zum Einen erhalten Sie im Leistungsfall bei Ihrer Pensionskasse möglicherweise geringere Leistungen, zum Anderen können Sie auch nicht eine seriöse Planung durchführen, da Ihnen wesentliche Informationen fehlen.

Sie können sich in solchen Fällen bei der Zentralstelle 2. Säule in Bern schriftlich melden. Da alle Pensionskassen und Freizügigkeitsstiftungen alle Guthaben in Bern melden müssen, kann sie mittels Abgleich Ihrer Daten mit ihrer Datenbank eruieren, wo sich Ihr Guthaben befindet. Anschliessend können Sie sich direkt dort melden. Die entsprechende Stiftung wird Sie identifizieren müssen und kann Ihnen nach erfolgreicher Identifikation das Freizügigkeitsguthaben zuweisen.

Achtung: eine solche Stelle gab es vor 1995 nicht. Bei kontaktlosen Guthaben vor 1995 ist die Wahrscheinlichkeit klein, dass die Zentralstelle helfen kann. Melden Sie sich stattdessen bei Ihrer früheren Pensionskasse. Allerdings haben Pensionskassen damals teilweise nicht abgeholtes Guthaben als Gewinn abgebucht. Möglicherweise könnte das Guthaben deshalb nicht mehr verfügbar sein.