Diese Frage stellen sich mehr Personen, als man denken könnte. Gemäss einer Mitteilung des Verbandes der Freizügigkeitsstiftungen gibt es 830’000 Konten, die als kontaktlos gemeldet sind. Verwunderlich ist das nicht. Es handelt sich um langfristig verfügbares Geld, ausserdem ist die Materie ziemlich kompliziert. Deshalb steht es nicht im Fokus des Interesses.

Wie wird man kontaktlos? Ganz einfach: die Freizügigkeitsstiftung erhält die Informationen zur Person, Adresse und Zivilstand der Person von der Pensionskasse. Falls nun die Person ihre Adresse in der Zwischenzeit geändert hat, dies aber der Pensionskasse nicht gemeldet hat, wird die Freizügigkeitsstiftung ihren Vorsorgenehmer nicht kontaktieren können. Das Konto wird kontaktlos. Entgegen möglichen Medienberichten heisst das keinesfalls, dass das Geld besitzlos ist. Es gehört immer noch dem entsprechenden Vorsorgenehmer. Nur kann die Stiftung diesen Vorsorgenehmer nicht mehr kontaktieren.

Die erwähnte Mitteilung des Verbandes der Freizügigkeitsstiftungen sagt jedoch auch, dass 75% dieser kontaktlosen Konten einen Wert von weniger als CHF 5’000.- aufweisen. Sie machen nur 0.6% des gesamten Vorsorgevermögens der Schweiz aus.

Alles halb so schlimm? Jein. Wenn der Besitzer von CHF 5’000.- nicht weiss, wo sein Geld liegt, hilft das niemandem. Im morgigen Beitrag werden Lösungswege hierzu aufgezeigt.