Die Stiftung Auffangeinrichtung bietet von Gesetzes wegen auch Freizügigkeitskonten an. Der Gesetzgeber hat – wie der Name andeutet – die Stiftung aus Auffangbecken positioniert, dann nämlich, wenn ein Versicherter bei Austritt aus der Pensionskasse nicht mitteilt, wohin sein Freizügigkeitsguthaben überwiesen werden soll.

Das Gesetz sieht vor, dass das Geld in diesem Fall zur Auffangeinrichtung geht. Da viele Personen nicht angeben, wohin ihr Geld überwiesen werden soll, wuchs die Auffangeinrichtung kontinuierlich an. Die Bilanzsumme vervielfachte sich von CHF 1.4 Mrd. im Jahre 2000 auf 11.4 Mrd. letztes Jahr. Mittlerweile ist die Auffangeinrichtung mit 1.07 Mio. Freizügigkeitskonten die grösste Freizügigkeitsstiftung der Schweiz geworden:

Auffangbecken mit vielen kleinen Guthaben

Gemäss Geschäftsführer haben 80% dieser Freizügigkeitskonten ein Kontoguthaben von weniger als CHF 5’000.- Viele dieser Konten sind kontaktlos, d.h., die Kontoinhaber haben der Stiftung nicht mitgeteilt, was ihre aktuelle Adresse ist, was dazu führt, dass die Stiftung zu den Inhaber keinen Kontakt mehr herstellen kann.

Risiko für den Steuerzahler?

Ja, dies ist durchaus möglich. Anders als andere Freizügigkeitsstiftung darf die Stiftung ihre Gelder am Kapitalmarkt anlegen. Die erzielte Rendite letztes Jahr betrug 3.3%. Doch das muss nicht immer so gut ausgehen und faktisch war die Stiftung vor 10 Jahren auch schon mal in Unterdeckung.

Es liegt deshalb im Interesse der Öffentlichkeit, wenn das Auffangbecken klein bleibt und gesetzliche Änderungen durchgeführt werden, um kleine Beträge unter CHF 5’000.- ohne grosse Bürokratie an die rechtmässigen Besitzer auszuzahlen.