Unglaublich? Nein, real. Wenn ein Ehemann seine Ehefrau um die Ecke bringt, dann erhält er ihr Freizügigkeitsguthaben.

Das ist wirklich so, denn eine Erbunwürdigkeit ist nur für das Erbrecht gültig. Nicht jedoch für das Vorsorgerecht.

Interpellation von Ständerat Josef Dittli (FDP/UR)

Ständerat Dittli findet dies unerhört (nicht nur er) und hat eine Interpellation eingereicht. Darin fragt er, weshalb ein Mörder auch noch finanziell für seine Schandtat belohnt wird. Unfreiwillig von seinem Opfer.

Antwort des Bundesrates vom 5.9.2018

Gestern nun hat der Bundesrat geantwortet. In Kürze: er weiss es auch nicht. Findet es aber auch stossend. Immerhin.

Er stellt eine gesetzliche Grundlage in Aussicht. Gut so. Wir sind gespannt.