Aus Kapitalauszahlungen fallen Quellensteuer in folgenden Fällen an:

  • Bezüger wohnt im Ausland
  • Bezüger macht keine schlüssigen Angaben über seinen Wohnsitz

In der Schweiz hat jeder Kanton einen unterschiedlichen Quellensteuersatz, welcher in der Regel mit steigendem Kapital progressiv ist.

Wichtig: Das Kapital wird mit dem Quellensteuersatz desjenigen Kantons angewendet, wo die Freizügigkeitsstiftung ihren juristischen Sitz hat.