Aus Kapitalauszahlungen fallen Quellensteuer in folgenden Fällen an:
- Bezüger wohnt im Ausland
- Bezüger macht keine schlüssigen Angaben über seinen Wohnsitz
In der Schweiz hat jeder Kanton einen unterschiedlichen Quellensteuersatz, welcher in der Regel mit steigendem Kapital progressiv ist.
Wichtig: Das Kapital wird mit dem Quellensteuersatz desjenigen Kantons angewendet, wo die Freizügigkeitsstiftung ihren juristischen Sitz hat.
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