In einer kürzlich erstellten Umfrage auf unserem Twitter-Account haben sich 66% der 104 teilnehmenden User für einen höheren Versicherungsschutz ausgesprochen.

Worum geht es?

Bei Pensionskasse wird das Guthaben bis zum versicherten Lohn von CHF 126’900.- vor Konkurs geschützt. Bei Freizügigkeitsstiftungen sind aber nur max. CHF 100’000.- geschützt (zur Info: durchschnittliches Freizügigkeitsguthaben beträgt CHF 25’000.-). Da Freizügigkeitsguthaben heute teilweise jahrelang bestehen bleibt, kann dies als Problem gesehen werden.

Die Politik wird aktiv

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat das Thema aufgenommen und verlangt einen besseren Schutz der Freizügigkeitsguthaben.

Mögliche Konsequenzen

Die Frage stellt sich, wo das Geld versichert werden soll. Beim Sicherheitsfonds wie die Pensionskassen? Ok. Aber wer bezahlt die Prämien hierfür? Bei den Pensionskassen geschieht das aus dem Anlageertrag. Dieser existiert aber nicht bei Freizügigkeitsstiftungen, den 90% sind in Cash angelegt. Solche und andere Fragen wird sich die Kommission gut überlegen müssen, bevor eine Gesetzesänderung durchgeführt wird.