Geregelt werden die Anlagefonds in der 2. und 3. Säule durch die sog. BVV 2 Richtlinien. Diese sehen eine Aktienquote von max. 50% vor. Allerdings kann man unter bestimmten Bedingungen darüber gehen.

Die Frage ist: kauft der Vorsorgenehmer oder die Stiftung?

Antwort: Die Stiftung

Zwar will der Vorsorgenehmer kaufen, aber rechtlich macht dies die Stiftung auf Rechnung des Vorsorgenehmers. Folglich ist es auch legitim, die Stiftungssicht einzunehmen. Und da viele Vorsorgenehmer nach wie vor in Cash anlegen, ist der Aktienanteil der Gesamtstiftung weit unter 50%.

Neue Anlagefonds mit mehr als 50% Aktienanteil

Deshalb können auch Anlagefonds mit einem Aktienanteil über 50% (bis max. 100%) angeboten werden. Der Vorsorgenehmer wird auf die erhöhten Risiken hingewiesen. Ob er die Fonds kauft oder nicht ist alleine seine Entscheidung. Auch bei tiefem Aktien- und hohen Obligationenanteil gibt es Risiken, gerade wenn z.B. die Zinsen wieder steigen.

Wie weiter?

Diese Interpretation kann sich natürlich ändern. Klar ist, dass Anlagefonds mit höheren Risiken verbunden sind als Casheinlagen. Der Anlagehorizont und die individuelle Risikobereitschaft sind deshalb sehr wichtig zu beurteilen, bevor man anlegen möchte.