Ja. Sie können bei Austritt aus einer Pensionskasse frei bestimmen, wohin Ihr Pensionskassenguthaben überwiesen werden soll, wenn Sie keine neue Stelle haben.
Gut die Hälfte der Freizügigkeitskonten sind bei der BVG Auffangeinrichtung
Allerdings: von den rund 2.1 Millionen Freizügigkeitskonten befinden sich rund die Hälfte der Konten bei der staatlichen BVG Auffangeinrichtung. Und dort kommen nur hin, wenn der Versicherte sich bei der Pensionskasse nicht gemeldet hat. Weshalb also üben die Versicherten in diesem Fall nicht ihre Selbstbestimmung?
Schreibe einen Kommentar