Niemand. Denn in einer Freizügigkeitsstiftung werden keine Beiträge bezahlt. Das Freizügigkeitskonto dient als Parkplatz für das Vorsorgeguthaben, normalerweise wenn man gerade nicht in einer Pensionskasse versichert ist. Entsprechend gibt es  weder Arbeitnehmer-, noch Arbeitgeberbeiträge.

Sobald Sie in einer Pensionskasse versichert sind (das sind alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die mehr als CHF 21’150.- im Jahr verdienen), werden Ihnen vom Lohn Arbeitnehmerbeiträge abgezogen. Gleichzeitig zahlt für Sie Ihr Arbeitgeber Beiträge in die Pensionskasse, die mindestens so hoch sind wie Ihre Beiträge.