Anfangs Jahr haben Freizügigkeitskontoinhaber den Kontoauszug des Vorjahres erhalten. Üblicherweise wird nebst dem Kontosaldo auch angegeben, wie hoch der „BVG-Anteil“ ist. Was ist darunter zu verstehen?

Es handelt sich dabei um das gesetzliche Guthaben – also das angesparte Guthaben mit den gesetzlich vorgesehenen Spargutschriften und Zinsen. Häufig gibt eine Pensionskasse mehr als das gesetzliche Minimum – deshalb unterscheidet man zwischen dem gesetzlichen Minimum BVG und den Rest – was überobligatorisches Guthaben genannt wird.

Hat dies überhaupt eine Bedeutung?

Ja – denn das Minimum wird vom Gesetz garantiert – sollten Sie also eine Minderverzinsung erfahren – wird in einer zusätzlichen Rechnung sichergestellt, dass ihr Gesamtguthaben nicht tiefer ist als das gesetzliche Minimum.