Gegenwärtig spricht man viel von ungewollten Solidaritäten in der 2. Säule. Vielfach wird argumentiert, dass die Renten zu hoch seien und es eine ungewünschte Umverteilung von jung zu alt gäbe.
In der 2. Säule gibt es aber auch gewollte Umverteilungen – allerdings vielleicht aber nicht in diesem Ausmass.
Gemäss Gesetz müssen Freizügigkeitsstiftungen (und auch Pensionskassen – diese sind aber selten betroffen) kontaktlose Freizügigkeitsvermögen im Alter 74/75 des Kunden an den Sicherheitsfonds überweisen:
Beim Sicherheitsfonds können Anspruchsberechtigte das Geld zwar anfordern – allerdings tun das nur sehr wenige – keine 100 Personen waren es im 2017, die insgesamt 1 Mio. erhielten. Ansonsten verbleibt das Geld bis zum theoretischen Alter von 100 des Kunden beim Sicherheitsfonds – danach verfällt es zugunsten des Systems und finanziert somit das Gesamtsystem solidarisch mit.
Angesichts der 5 Mrd. kontaktlosen Vermögen dürfte sich der Betrag in den nächsten Jahren noch wesentlich erhöhen.
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