Schaad hat es genau richtig festgehalten: heute ist es möglich, dass ein Mörder die Vorsorge seines Opfers erhält. Weshalb? Weil das Gesetz bei den Freizügigkeitseinrichtungen und Säule 3a Gelder nicht vorsieht, Mörder von der Begünstigung auszuschliessen.
Diesen unhaltbaren Zustand hat Ständerat Dittli (FDP) in einem Vorstoss angeprangert. Nun reagiert der Bundesrat. Am Freitag hat er Verordnungsänderungen publiziert, die dies genau verhindern sollen. Endlich!
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