Gestern hat der Nationalrat als Zweitrat die Motion von Erich Ettlin betreffend «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» mit 112:70 Stimmen genehmigt. Was bedeutet das?

Der Bundesrat muss nun (gegen seinen Willen) eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Diese wird dann anschliessend den Räten vorgestellt und anschliessend verabschiedet. Der Bundesrat bestimmt die Inkrafttretung. Mit Blick auf die Mühlen von Bundesbern wäre beispielsweise ein Inkrafttreten für 1.1.2025 im Rahmen des Möglichen.

Wer profitiert?

Viele Personen, gerade im jungen Alter legen die Prioritäten anders und zahlen nicht in eine Säule 3a Lösung ein. Viele Personen, namentlich Frauen, die sich vorübergehend aus dem Erwerbsleben aus familiären Gründen zurückziehen, können ebenfalls nicht einzahlen. Und dann gibt es auch noch eine grössere Anzahl Personen, die aus finanziellen Gründen nicht den vollen Beitrag einzahlen können. Bei all diesen Personen kann sich die Ausgangslage über die Jahre ändern – sei es, weil sie wieder erwerbstätig werden, mehr verdienen oder möglicherweise auch weniger Ausgaben haben (z.B. wenn die Kinder aus dem Haus sind).

Gegen zu hohe Steueroptimierungen

Der Motionär wollte, dass mehr Personen was für ihre private Vorsorge tun und nicht Steueroptimierer ein Schlupfloch bieten. Deshalb hat er verschiedene Hürden vorgesehen:

  • Nachzahlung kann nur alle fünf Jahre erfolgen
  • Der Betrag ist auf CHF 34’128.- begrenzt (fünffacher max. Beitrag für eine angestellte Person)
  • Allfällige Vorbezüge für Wohneigentum vergrössern das Einkaufspotential nicht.