In der Handelszeitung von letzter Woche wurde der Leser / die Leserin geradezu ermuntert, bei einem Arbeitgeberwechsel sein/ihr Altersguthaben nicht in die Pensionskasse, sondern auf ein Freizügigkeitskonto zu parkieren. Argumente, die aus Sicht der Zeitung dafür sprechen:

  • Auf einem Freizügigkeitskonto gibt es keine Umverteilung von Aktivversicherten zu Rentner
  • Bei Wertschriftenanlagen kann der Vorsorgenehmer eine höhere Rendite für ihn selbst erwirtschaften als wenn das Geld in der Pensionskasse ist 
  • Er kann seine Anlagestrategie selbst wählen
  • Bei Pensionskassen wird der Umwandlungssatz und damit die Rente weiter sinken
  • Zukünftige Kapitalbezüge könnten eingeschränkt werden

Was jedoch nicht erwähnt wird (nebst der Tatsache, dass vergangene Renditen sich nicht in die Zukunft extrapolieren lassen) ist, dass die Pensionskasse JEDERZEIT das Geld des Vorsorgenehmers vom Freizügigkeitskonto auf die Pensionskasse transferieren kann. Und das ohne Einwilligung des Vorsorgenehmers. 

Viele mögen es heute nicht tun, aber was nun, wenn bei einer Unterdeckung die Pensionskasse auf frisches Geld angewiesen ist? Oder wenn der Regulator – wie im Artikel erwähnt – reagiert? Dann läge ein Auftrag zur Überweisung der Gelder an die Pensionskasse auf der Hand. Möglicherweise ist die Rendite auf dem Freizügigkeitsdepot infolge Börsenbaisse auch nicht blendend – der Verlust müsste aber realisiert werden. 

Deshalb: das Gesetz schreibt klar vor, die Freizügigkeitsgelder in die neue Pensionskasse einzubringen. Zumindest bis zum maximalen Einkaufspotential. Wird dies nicht gemacht, besteht das Risiko, dass die Pensionskasse aktiv wird….und Jahre später die Steuerbehörden.