In der NZZ am Sonntag vor einer Woche war die Rede von Umverteilungen in der Pensionskasse. Was sind Umverteilungen?

Umverteilung erfolgt, wenn die erzielte Performance auf das Alterskapital nicht gleichmässig auf Aktive und Rentner verteilt wird. Stattdessen wird ein Grossteil der Performance den Rentner zugeteilt. Weshalb ist das so?

Der Grund ist einfach: in der Vergangenheit wurden die Rentenbeträge zu grosszügig berechnet. Da Renten, wenn sie mal gesprochen wurden, nicht mehr gesenkt werden dürfen und lebenslänglich ausbezahlt werden, muss zur Finanzierung ein Grossteil der Performance auf die Anlagen verwendet werden. Dies ist stossend, weil nur die Aktiven das Anlagerisiko tragen.

Darum geht es im Zeitungsartikel. Die erwähnte Basler Kaderfrau hat bei einem Stellenwechsel anstelle der Überweisung ihres Altersguthabens zur neuen Pensionskassen, ihr altes Guthaben auf zwei Freizügigkeitskonten aufgeteilt. Bei der neuen Pensionskassen hat sie nur das Kapital des einen Freizügigkeitskontos eingebracht. Das andere Freizügigkeitskonto hat sie selbst angelegt.

Der Vorteil? Sie profitiert längerfristig von höheren Erträgen und muss nicht die Rentenzahlungen ihrer Pensionskasse querfinanzieren. Dies ist allerdings im Gesetz nicht vorgesehen. Ein solches Freizügigkeitskonto kann nur eröffnet werden, wenn sie in ihrer neuen Pensionskassen überversichert wäre.

Wie kann man diesen Systemfehler beheben? Dazu gibt es zwei Lösungsansätze:

  1. Rentenbeträge müssen teilweise zu hoch berechnet werden, weil der gesetzliche Umrechnungsfaktor (der sogenannte Umwandlungssatz) zu hoch ist. Durch eine Gesetzesänderung müsste er gesenkt werden.
  2. Innerhalb von 20-30 Jahren können sich die Voraussetzungen ändern. Es ist deshalb wichtig, dass auch Rentenbeziehende Anlagerisiken tragen. Dies wäre zu ermöglichen, indem man die fixe Rentenhöhe künftig in einem gewissen Masse flexibilisieren kann.