Ja, aber nur teilweise. Im Gegensatz zum Altersguthaben bei der Pensionskasse, ist der Schutz des Freizügigkeitsguthabens nur eingeschränkt vorhanden beim Bankenkonkurs.

Geht die Bank Konkurs, sind nur CHF 100’000 pro Person geschützt.

Was kann man dagegen tun?

  1. Das Geld kann in Wertschriftenanlagen investiert werden. Praktisch alle Freizügigkeitsstiftungen bieten solche Anlagen an. Im Konkursfall der Bank werden die Wertschriften ausgesondert und sind vom Konkurs nicht betroffen.
  2. Sie können Ihr Geld ausserdem auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitsstiftungen aufteilen. Allerdings nur bei der (Erst)-Überweisung von der Pensionskasse. Eine nachträgliche Aufteilung ist nicht mehr gestattet.
  3. Die Politik könnte das sog. Konkursprivileg auf mehr als CHF 100’000 erhöhen. Ein entsprechender Bericht des Bundesrates liegt vor, wurde von den Politikern in Bundesbern aber nicht behandelt.