Pensionskasse kennen ihre Versicherten. Allfällige Änderung der Adresse oder des Zivilstandes wird durch den Arbeitgeber direkt gemeldet.

Diese enge Verbindung gibt es zwischen Freizügigkeitsstiftungen und Vorsorgenehmer in der Regel nicht. Grössere Freizügigkeitsstiftungen haben Vorsorgenehmer aus der ganzen Welt, teilweise seit Jahren. Das wissen auch Betrüger und können versucht sein, das Freizügigkeitsguthaben von Vorsorgenehmer widerrechtlich zu beziehen.

Vor allem grössere Freizügigkeitsstiftungen haben geschultes Personal und prüfen Auszahlungsanträge sehr sorgfältig. Telefonische Auskunft wird nur nach entsprechender Identifikation erteilt.

Was können Sie tun, damit es nicht zu betrügerischen Auszahlungen kommt?

Bewahren Sie Ihre Kontodaten an einem sicheren Ort auf (analog den Bankdaten). Änderungen von Adresse oder Zivilstand melden Sie direkt der Stiftung, damit die Kontoauszüge auch weiterhin direkt zu Ihnen gelangen.

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