Im Normalfall nicht. Der Gesetzgeber wollte eine Anschubfinanzierung sicherstellen bei Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit, nicht jedoch danach.

In einem Fall hat das Bundesgericht jedoch eine Ausnahme gewährt. Steuerumgehung konnte offenbar ausgeschlossen werden. Weitere Ausnahmen gibt es wohl erst wieder mit einem nächsten Bundesgerichtsentscheid. Zudem sind steuerliche Folgen vorgängig abzuklären.

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