Gemäss Gesetz können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben beziehen, um den Aufbau Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu finanzieren.
Voraussetzungen:
- Sie sind hauptberuflich selbstständig
- Die Selbstständigkeit ist weniger als ein Jahr alt (Entscheidend ist das Datum der Aufnahme durch die AHV-Ausgleichskasse)
- Sie sind nicht von Ihrer eigenen GmbH oder AG angestellt.
- Sie können das Geld nur beziehen, wenn Sie sich in der Schweiz selbstständig machen
Achtung: Sie können nur das gesamte Guthaben beziehen (auch wenn Sie effektiv weniger brauchen)
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