Gemäss Gesetz können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben beziehen, um den Aufbau Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu finanzieren.

Voraussetzungen:

  • Sie sind hauptberuflich selbstständig
  • Die Selbstständigkeit ist weniger als ein Jahr alt (Entscheidend ist das Datum der Aufnahme durch die AHV-Ausgleichskasse)
  • Sie sind nicht von Ihrer eigenen GmbH oder AG angestellt.
  • Sie können das Geld nur beziehen, wenn Sie sich in der Schweiz selbstständig machen

Achtung: Sie können nur das gesamte Guthaben beziehen (auch wenn Sie effektiv weniger brauchen)

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