Gemäss einer Mitteilung des Verbandes der Freizügigkeitsstiftungen gibt es 830’000 Konten, die als kontaktlos gemeldet sind.

Wie wird man kontaktlos? Ganz einfach: die Freizügigkeitsstiftung erhält die Informationen zur Person, Adresse und Zivilstand der Person von der Pensionskasse. Falls nun die Person ihre Adresse in der Zwischenzeit geändert hat, dies aber der Pensionskasse nicht gemeldet hat, wird die Freizügigkeitsstiftung ihren Vorsorgenehmer nicht kontaktieren können. Üblicherweise merkt sie das, nachdem der jährliche Kontoauszug als nicht zustellbar von der Post zurückkommt.

Das Konto wird kontaktlos. Entgegen möglichen Medienberichten heisst das keinesfalls, dass das Geld besitzlos ist. Es gehört immer noch dem entsprechenden Vorsorgenehmer. Nur kann die Stiftung diesen Vorsorgenehmer nicht mehr kontaktieren.

 

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