Die meisten Freizügigkeitsstiftungen suchen die Besitzer der kontaktlosen Freizügigkeitskonten aktiv. Das heisst, sie suchen via spezialisierten Softwares nach der neuen Adresse des Vorsorgenehmers. Falls er innerhalb der Schweiz umgezogen ist, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Stiftung die neue Wohnadresse des Vorsorgenehmers herausfindet.

Achtung: einige Freizügigkeitsstiftungen verlangen für diese Suche eine Bearbeitungsgebühr, die direkt dem Vorsorgeguthaben belastet wird.

Der Vorsorgenehmer hat selbstverständlich auch jederzeit die Möglichkeit, über die Zentralstelle 2. Säule nach seinem Freizügigkeitsguthaben zu suchen, falls er nicht mehr weiss, wo sich das Guthaben befindet. Da die Zentralstelle 2. Säule gemäss Gesetz die Daten aller Stiftungen besitzt, findet er so relativ schnell sein Guthaben.

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