Wir haben bereits einige Male hier von kontaktlosen Freizügigkeitskonten gesprochen – auch die Medien nehmen dieses Thema regelmässig auf. Es gibt auch Privatpersonen und Firmen, die daraus ein Geschäftsmodell machen.

Worüber bedeutend weniger gesprochen wird, sind Todesfälle, die der Stiftung nicht gemeldet werden. Weshalb ist das so?

  1. Inhaber kontaktloser Konten können sterben. Falls niemand von diesem Konto wusste, wird entsprechend auch niemand das Geld im Todesfall beanspruchen. Die Stiftung erfährt nichts vom Todesfall und wird mit 74/75 das Geld der Zentralstelle 2. Säule überwiesen. Diese wird nach dem Inhaber suchen und spätestens mit 100 das Geld vereinnahmen zugunsten des Gesamtsystems.
  2. In abgewandelter Form gibt es auch Hinterbliebene, die die Vermögenswerte des Verstorbenen unter sich aufteilen, das Freizügigkeitsguthaben aber vergessen. Für die Stiftung stellt sich die gleiche Fragestellung wie im 1.

Ein Spezialfall ist die Überschuldung. Dazu mehr morgen.

Teilweise werden ziemlich bedeutende Summe nicht beansprucht. Im Todesfall empfiehlt sich auf jeden Fall, bei der Zentralstelle 2. Säule nach allfälligen Freizügigkeitsguthaben des Verstorbenen nachzufragen.