Wie kann das sein? Im Beitrag Tod wurde darauf hingewiesen, dass die Begünstigten im Todesfall bei der Freizügigkeitsstiftung anders sein können als bei der Pensionskasse.

Wenn man also seine Pensionskasse verlässt und das Freizügigkeitsguthaben zu einer Freizügigkeitsstiftung transferiert, tut man gut daran, mit einer Begünstigtenordnung die Begünstigten im Todesfall zu regeln. Das ist eingeschränkt möglich, muss der Stiftung aber mitgeteilt werden.